Firmenbuchnummer: 204585k
Firmenbuchgericht: Landesgericht Innsbruck
UID-Nummer: ATU50835306
Valorisierung von Honoraren und Stundensätzen
Sämtliche in Angeboten, Verträgen, Nachträgen und sonstigen Vereinbarungen angeführten Honorare, Stundensätze und Entgelte basieren auf dem zum Zeitpunkt der Angebotslegung gültigen ZT-Index der Bundeskammer der Ziviltechniker:innen in der jeweils veröffentlichten Fassung.
Die Vertragspartner vereinbaren ausdrücklich die laufende Wertsicherung dieser Honorare, Stundensätze und Entgelte. Ändert sich der maßgebliche ZT-Index, so verändern sich die vereinbarten Honorare und Stundensätze im selben prozentuellen Ausmaß. Die Anpassung erfolgt automatisch auf Grundlage des jeweils zuletzt veröffentlichten ZT-Index und bedarf keiner gesonderten Vereinbarung, Mitteilung oder Zustimmung des Auftraggebers.
Die Valorisierung gemäß ZT-Index gilt unabhängig davon, ob zwischen Angebotslegung, Beauftragung, Leistungserbringung oder Rechnungslegung eine Änderung des ZT-Index eingetreten ist. Maßgeblich für die Abrechnung ist jeweils der zum Zeitpunkt der Rechnungslegung zuletzt veröffentlichte ZT-Index.
Die valorisierten Honorare und Stundensätze gelten ab dem Zeitpunkt der jeweiligen Indexänderung als vereinbart und werden der Honorarabrechnung zugrunde gelegt. Eine gesonderte Ausweisung der Valorisierung in Angeboten, Nachträgen oder Rechnungen ist nicht erforderlich.
Sollte die Veröffentlichung des ZT-Index eingestellt oder dessen Berechnung wesentlich geändert werden, tritt an dessen Stelle jener Index, der dem bisherigen Zweck der Wertsicherung wirtschaftlich am nächsten kommt.
Mit Annahme des Angebots anerkennt der Auftraggeber die vorstehende Wertsicherungsvereinbarung ausdrücklich als Vertragsbestandteil.
Gerichtsstand und Streitigkeiten
Für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis gilt – soweit gesetzlich zulässig – die Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichts am Kanzleisitz des Ingenieurkonsulenten als vereinbart. Es gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss der Kollisionsnormen.
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